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Mietspiegel Ofterdingen 2025

gültig ab dem 1.2.2025

Mit diesem Online-Rechner für Mobilgeräte können Sie die „ortsübliche“ Vergleichsmiete gemäß dem Mietspiegel Ofterdingen ermitteln (Link zur Desktopversion).

Wenn Sie zum ersten Mal den Mietspiegel anwenden, laden Sie sich bitte den Mietspiegel als PDF (1,9 MB) herunter. Sie erhalten darin ausführliche Informationen zum Geltungsbereich, den Rechtsfolgen und zur Anwendung des Mietspiegels.

Bitte geben sie im folgenden die Merkmale der Wohnung ein. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich
  1. aus der von der Fläche und dem Baujahr einer Wohnung abhängigen "Basismiete",
  2. und einem prozentualen Auf- oder Abschlag zur Basismiete gemäß dem "Punktwert" für die übrigen Merkmale.
Das Ergebnis der Berechnungen wird Ihnen nach Eingabe aller notwendigen Merkmale unten angezeigt. Bitte beachten Sie, dass Ausstattungselemente nur dann relevant sind, wenn sie von Vermieterinnen/Vermietern gestellt werden.

Ihre Angaben werden nicht gespeichert. Die Berechnungen werden auf dem von Ihnen verwendeten Gerät vorgenommen und nicht an den Server übermittelt.


Gemeinde Ofterdingen
Rathausgasse 2
72131 Ofterdingen
Telefon: 07473 3780-0
E-Mail: rathaus@ofterdingen.de
Internet: www.ofterdingen.de



Deutscher Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V.
Beratungsstelle Tübingen
Brunnenstraße 3
(Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
72074 Tübingen
Telefon: 07121/44611
E-Mail: info@mieterbund-rt-tue.de
Internet: www.mieterbund-rt-tue.de



Haus & Grund Tübingen e.V.
Pulvermühlstraße 5
72070 Tübingen
Telefon: 07071/78269
E-Mail: info@hausundgrund-tuebingen.de
Internet: www.hausundgrund-tuebingen.de



Notwendige Angaben zur Wohnung:
Wenn vertraglich nicht abweichend geregelt, wird die Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 ermittelt

Als Baujahr gilt das Jahr der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Auch für nachträgliche Aus- und Anbauten in oder an bestehenden Gebäuden gilt als Baujahr der Wohnung das Jahr der Bezugsfertigkeit.

(regelmäßige Belastung im Wohnumfeld durch Verkehr, Industrie, Gewerbe, Veranstaltungen)
An den an Haupt- / Durchgangsstraßen und Bahnlinienverläufen gelegenen Fassadenseiten ist von einer starken Lärmbelastung auszugehen. Dies schließt nicht aus, dass bei anderen Lagen ebenfalls Beeinträchtigungen (durch Verkehr, Industrie, Gewerbe, Veranstaltungen) bestehen können, die im jeweiligen Einzelfall zu prüfen sind.


(im Wohnbereich)

Standard-Sanitärausstattung:
  • Fußboden und Wände im Nassbereich gefliest / mit hochwertigen Materialien ausgelegt
  • Dusche oder Badewanne
  • Einhandmischer
  • wirksame Entlüftung
Einfache Sanitärausstattung: Gegenüber der Standard-Sanitäraussattung sind mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht vorhanden:
  • Fußboden nicht gefliest / nicht mit hochwertigen Materialien ausgelegt
  • Wände im Nassbereich nicht gefliest nicht gefliest / nicht mit hochwertigen Materialien ausgelegt
  • keine wirksame Entlüftung
  • keine Einhandmischer
Gehobene Sanitärausstattung:Gegenüber der Standard-Sanitäraussattung sind mindestens zwei der folgenden Merkmale zusätzlich vorhanden:
  • zusätzliche Dusche oder Badewanne
  • Strukturheizkörper
  • Fußbodenheizung
  • Bidet (Sitzwaschbecken)
  • Urinal


Ausstattungsmerkmale:
Die Wohnung weist keine sonstigen, im Mietspiegel aufgeführten Merkmale auf.

Sonstige Ausstattungsmerkmale (alles Zutreffende ankreuzen):


Sanierungen (alles Zutreffende ankreuzen):



Ortsübliche Vergleichsmiete (pro Monat, netto, kalt):
Wird errechnet, wenn alle notwendigen Angaben gemacht sind ...
Spannenmitte:
.

Mietpreisspanne:
.
bis
.




Gesamtmiete (Spannenmitte):
.

Gesamtmiete (Spanne):
.
bis
.



Gesamtpunktzahl der Wohnung:
.

Rechenweg (Ermittlung der Spannenmitte):
.



Nur angekreuzte Merkmale anzeigen / drucken?     ja




Hinweise:

Mietpreisspannen

Um Besonderheiten von Wohnungen gerecht werden zu können, sind im Mietspiegel Mietpreisspannen um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete herum definiert.

Gründe für Abweichungen der Mieten vom Mittelwert sind unter anderem:
  1. im Mietspiegel nicht berücksichtigte Wohnungs- / Gebäudemerkmale,
  2. ein im Mietmarkt seltener Gebäude- / Wohnungstyp,
  3. eine Adresse der Wohnung an einer Gebietsgrenze zwischen zwei Zonen in der Wohnlagenkarte,
  4. Nebenräume, deren Fläche nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet werden können und die nicht als üblich anzusehen sind,
  5. zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte Vertragsabschlüsse und –anpassungen für ansonsten vergleichbare Wohnungen.
Bei den im Mietspiegel berücksichtigten Ausstattungsmerkmalen können Qualitätsunterschiede (z.B. ein guter oder schlechter Erhaltungszustand, erfolgte / nicht erfolgte Erneuerungsmaßnahmen) zu Abweichungen in der Miethöhe zwischen ansonsten vergleichbaren Wohnungen führen.

Die Spannengrenzen sind so berechnet, dass sich 2/3 aller Nettokaltmieten für vergleichbare Wohnungen innerhalb der Spanne befinden. Mietpreise innerhalb der Spanne gelten als „ortsüblich“. Bei der Anwendung des Mietspiegels sollten Abweichungen vom Spannenmittelwert mit Besonderheiten der Wohnung begründet werden können.


Geltungsbereich
Der Mietspiegel kann nur auf Wohnungen im „freien“ (nicht preisgebundenen) Mietwohnungsmarkt, die bis zum 31.12.2024 gebaut wurden, angewandt werden. Er gilt nicht für:
  1. Vermietung einzelner Zimmer in Wohnungen (Bewohner jeweils Hauptmieter seines Zimmers)
  2. Wohnräume ohne baulich getrennten/abschließbaren Zugang
  3. Gewerblich genutzter Wohnraum
  4. Vermieteter Wohnraum, der zu Sonderkonditionen vermietet wird (z.B. aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen)
  5. Mietfrei überlassener Wohnraum
  6. Dienst- oder Werkswohnungen, die aufgrund eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses überlassen wurden
  7. Wohnraum, bei dem die Mietzahlung überwiegend Serviceleistungen des Vermieters, z. B. Verpflegung oder Concierge-Service, abdeckt
  8. Preisgebundener Wohnraum, insbesondere Sozialwohnungen
  9. Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Vertragsdauer bis einschließlich sechs Monate)
  10. Wohnraum in Wohnheimen oder sonstigen Heimen, Anstalten, Internaten/ Seminaren und Verbindungshäusern der Studentenschaft
  11. Wohnungen, die nach § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB von einem Träger der Wohlfahrtspflege angemietet wurden, um einen dringenden Wohnbedarf des Mieters zu decken
Aufgrund ihrer Seltenheit auf dem Mietmarkt in Ofterdingen wird die ortsübliche Vergleichsmiete für
  1. Wohnungen mit Wohnflächen unter 25 oder 160 qm und mehr
nicht ausgewiesen. Für diese Wohnungen enthält der Mietspiegel keine Angaben zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.


Keine Speicherung Ihrer Eingaben:
Mit der Eingabe der Daten in diesem Online-Rechner können Sie sich die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung berechnen lassen. Für die Berechnung wird ausschließlich das von Ihnen eingesetzte Gerät genutzt. Ihre Eingaben werden nicht an einen Server übermittelt und entsprechend nicht gespeichert.

Logfiles:
Der Onlinerechner wird Ihnen auf einem Webserver zur Verfügung gestellt. Dieser Server protokolliert sämtliche Zugriffe auf den Onlinerechner. Dazu wird ein so genanntes "Logfile" erstellt: von welcher Domain (z.B. aus dem Sucherergebnis einer Suchmaschine heraus) ist der Zugriff erfolgt, welches Element (Seite / Bilder) wurde zu welcher Zeit mit welchem Browser abgerufen? Im Logfile wird auch der Hostname bzw. die IP-Adresse des Clients, der den Onlinerechner aufruft, festgehalten. Die IP-Adresse wird vom mit dem Webhosting beauftragten Unternehmen anonymisiert gespeichert. Ein Rückverfolgung des Abrufs und insbesondere ein Rückschluss auf Ihre Person sind somit nicht möglich. Die Logfiles werden zur Wahrung der Funktionalität und des fehlerfreien Betriebs des Onlinerechners ausgewertet und für die Abrufstatistik genutzt.

E-Mail-Kontakt:
Im Onlinerechner sind E-Mail-Adressen aufgeführt, an die Sie sich mit Ihren Fragen / Hinweisen wenden können. Falls Sie eine E-Mail schreiben, werden Ihre Angaben (E-Mailadresse, Inhalt, Betreff, Datum und Kontaktdaten wie Ihr Vor- und Nachname, Ihre Telefonnummer oder Anschrift) ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert.


Gemeinde Ofterdingen
Bürgermeister Joseph Reichert
Rathausgasse 2
72131 Ofterdingen
Telefon: 07473 3780-0
E-Mail: rathaus@ofterdingen.de
Internet: www.ofterdingen.de

Statistische Dienstleistungen und Realisation

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Ulrich Stein, freier Statistiker
Im Vogelsang 7
74348 Lauffen am Neckar
Telefon: 0152 52 05 51 72
E-Mail: info@stein-statistik.de
USt-ID: DE297047180